Bestattung in Deutschland

In Deutschland unterliegt die Bestattung einer gesetzlichen Verpflichtung, die in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer verankert ist. Diese Vorschrift besagt, dass im Todesfall eines Familienmitglieds die Angehörigen dafür verantwortlich sind, eine Bestattung zu organisieren, bestenfalls hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge getroffen und finanziert.

Die Bestattungsarten

Angehörige haben die Möglichkeit, zwischen zwei grundlegenden Bestattungsarten zu wählen: der Erdbestattung und der Feuerbestattung. Bei letzterer gibt es verschiedene Optionen für den Beisetzungsort und der Art.

Unabhängig von der gewählten Bestattungsart gilt die Friedhofspflicht. Das bedeutet, dass Verstorbene immer auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Auch dazu gibt es gesetzliche Ausnahmen, die von der gewählten Bestattungsart abhängen. Zum Beispiel sind Seebestattungen im Meer oder Baumbestattungen in eigens dafür vorgesehenen Bestattungswäldern gesetzlich erlaubt.

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